ArbG Rostock, vom 25.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1816/13
KSchG § 1 Abs. 3,
Betriebsbedingte Kündigung bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.11.2014 - Aktenzeichen 2 Sa 123/14
DRsp Nr. 2015/7820
Betriebsbedingte Kündigung bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl
1. Zur Bedeutung des Nennung des Arbeitsorts im Arbeitsvertrag aus DDR-Zeiten für die Frage, ob der gekündigte Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl auch mit Arbeitnehmern aus anderen Standorten der Arbeitgebein vergleichbar ist.
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