LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 18.11.2014
2 Sa 123/14
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; KSchG § 1 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Rostock, vom 25.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1816/13
KSchG § 1 Abs. 3,

Betriebsbedingte Kündigung bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.11.2014 - Aktenzeichen 2 Sa 123/14

DRsp Nr. 2015/7820

Betriebsbedingte Kündigung bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl

1. Zur Bedeutung des Nennung des Arbeitsorts im Arbeitsvertrag aus DDR-Zeiten für die Frage, ob der gekündigte Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl auch mit Arbeitnehmern aus anderen Standorten der Arbeitgebein vergleichbar ist.