LAG Sachsen-Anhalt, vom 05.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 267/03
ArbG Magdeburg, vom 19.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 4852/02
Betriebsbedingte Kündigung: Dringende betriebliche Erfordernisse bei Wegfall von Arbeitsplätzen durch Auftragsvergabe an externe Unternehmen - unzulässige Austauchkündigung bei unselbständiger Erledigung durch Team-Dispatcher - Umgestaltung des Arbeitsplatzes bei Wechsel auf Zwei-Schicht-Betrieb
BAG, Urteil vom 16.12.2004 - Aktenzeichen 2 AZR 66/04
DRsp Nr. 2005/8685
Betriebsbedingte Kündigung: Dringende betriebliche Erfordernisse bei Wegfall von Arbeitsplätzen durch Auftragsvergabe an externe Unternehmen - unzulässige Austauchkündigung bei unselbständiger Erledigung durch Team-Dispatcher - Umgestaltung des Arbeitsplatzes bei Wechsel auf Zwei-Schicht-Betrieb
Orientierungssätze:1. Als eine die Arbeitsgerichte grundsätzlich bindende unternehmerische Organisationsentscheidung, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen und ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine betriebsbedingte Kündigung darstellen kann, ist die Vergabe von bisher im Betrieb durchgeführten Arbeiten an ein anderes Unternehmen anzuerkennen.2. Es liegt jedoch eine unzulässige sog. Austauschkündigung vor, wenn die bislang von den Arbeitnehmern des Betriebs ausgeführten Tätigkeiten nicht zur selbständigen Erledigung auf den Dritten übertragen werden (hier angenommen bei einem Einsatz sog. "Team-Dispatcher" statt der bisherigen Produktionsleiter bei der Herstellung einer Zeitung).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.