LAG Köln - Urteil vom 24.08.1999
13 Sa 427/99
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
MDR 2000, 463
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 3737/98

Betriebsbedingte Kündigung; freie Unternehmerentscheidung; Rationalisierung; Kündigungsentscheidung; Darlegungslast; Arbeitsorganisation

LAG Köln, Urteil vom 24.08.1999 - Aktenzeichen 13 Sa 427/99

DRsp Nr. 2000/2167

Betriebsbedingte Kündigung; freie Unternehmerentscheidung; Rationalisierung; Kündigungsentscheidung; Darlegungslast; Arbeitsorganisation

»Die freie unternehmerische Rationalisierungsentscheidung ist streng zu trennen von der Entscheidung, das Arbeitsverhältnis eines bestimmten Arbeitnehmers aufzulösen. Deshalb hat der Arbeitgeber im Kündgungsschutzprozeß in jedem Fall eingehend darzustellen - und gegebenenfalls zu beweisen - welche Auswirkungen die unternehmerische Rationalisierungsentscheidung im einzelnen auf die betriebliche Arbeitsorganisation hat, so dass das Arbeitsgericht uneingeschränkt objektiv nachvollziehen kann, inwiefern die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers betriebsbedingt entbehrlich geworden ist (Anschluß an BAG vom 17.06.1999, 2 AZR 141/99).«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 3737/98
Fundstellen
MDR 2000, 463