Die Parteien streiten um die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses und um einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
Die Klägerin war gemäß dem schriftlichen Arbeitsvertrag vom 12.3.2001 seit 1.4.2001 als Sekretärin/Assistentin des Geschäftsführers gegen ein Bruttomonatsgehalt von zuletzt EUR 3.561,-- bei der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte betreibt ein Anzeigenblatt und beschäftigt in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer.
Mit Schreiben vom 9.4.2002 hat die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin aus betriebsbedingten Gründen zum 15.5.2002 gekündigt.
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