1. Die Berufung des Klägers wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung. Dem liegt ausweislich des Tatbestandes des klageabweisenden Urteils des Arbeitsgerichtes Stralsund vom 10.09.2013 - 1 Ca 491/12 - folgender Sachverhalt zu Grunde:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|