LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.06.1995
5 Sa 118/94
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;
Vorinstanzen:
ArbG Pforzheim, vom 12.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 387/93

Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Anrechnung/Kürzung übertariflicher Zulagen aus Anlass von Tariflohnerhöhungen

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.1995 - Aktenzeichen 5 Sa 118/94

DRsp Nr. 2002/7779

Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Anrechnung/Kürzung übertariflicher Zulagen aus Anlass von Tariflohnerhöhungen

Rechnet der Arbeitgeber in einem ersten Rechenschritt eine Tariflohnerhöhung im vollen Umfang auf die übertariflichen Zulagen der Arbeitnehmer an und kürzt sodann die hiernach rechnerisch verbliebenen übertariflichen Zulagen in einem zweiten Rechenschritt um eine weitere, zum gleichen Zeitpunkt wirksam gewordene, auf der Verkürzung der tariflichen Wochenarbeitszeit beruhende Tariflohnerhöhung unter Wahrung der sich nach Vollzug des ersten Rechenschritts ergebenden - neuen - Verteilungsgrundsätze, so liegt darin eine insgesamt gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtige Änderung der Entlohnungsgrundsätze.

Normenkette:

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;

Hinweise: