LAG Berlin - Beschluss vom 29.01.1996
9 TaBV 9/95
Normen:
BetrVG § 23 Abs. 3 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 23 BV 3738/95

Betriebsrat: Antragsbefugnis im Beschlussverfahren

LAG Berlin, Beschluss vom 29.01.1996 - Aktenzeichen 9 TaBV 9/95

DRsp Nr. 2001/12138

Betriebsrat: Antragsbefugnis im Beschlussverfahren

Zu den notwendigen Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrages nach § 23 Abs. 3 BetrVG im Erkenntnisverfahren.

Normenkette:

BetrVG § 23 Abs. 3 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe:

I.

Antragsteller und Beteiligter zu 1) ist der aus neun Mitgliedern bestehende, im Betrieb der Antragsgegnerin und Beteiligten zu 2) gebildete Betriebsrat. Die Antragsgegnerin und Beteiligte zu 2), die zum Medienkonzern ... gehört, gibt die ... heraus und beschäftigt etwa 570 Arbeitnehmer.

Mit der beim Arbeitsgericht Berlin am 7. Februar 1995 eingegangenen Antragsschrift begehrte der Betriebsrat zunächst die Aufhebung der Versetzungen der Arbeitnehmerinnen ... und ... die ohne Beteiligung des Antragsstellers erfolgten. Nachdem der Betriebsrat den bereits vollzogenen Versetzungen zugestimmt hatte, erklärten die Beteiligten übereinstimmend das vom Betriebsrat eingeleitete Beschlussverfahren in der Hauptsache für erledigt.