LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 08.11.1996
5 TaBV 2/96
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AiB 1998, 102
AiB 1998, 694
AuR 1997, 168
BB 1997, 1207
NZA-RR 1997, 345
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 02.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 273/94

Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen - Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Unternehmensstrategie

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.11.1996 - Aktenzeichen 5 TaBV 2/96

DRsp Nr. 2002/6544

Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen - "Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Unternehmensstrategie"

Eine Schulungsmaßnahme zu "Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Unternehmensstrategie" kann erforderlich sein, da ein Betriebsrat, will er seine Aufgaben gewissenhaft wahrnehmen, nicht nur die wirtschaftliche Situation des Unternehmens seines Arbeitgebers als solche, sondern auch die für das Unternehmen maßgeblichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kennen und in der Lage sein muss, eine danach bestehende Gefahr für den Bestand der Arbeitsplätze rechtzeitig zu erkennen und eigene Konzepte zu deren Sicherung zu entwickeln, was wiederum die Fähigkeit voraussetzt, die Auswirkungen beabsichtigter oder in Betracht kommender Rationalisierungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen auf den Bestand des Betriebes und seiner Arbeitsplätze zu erkennen.

Normenkette: