ArbG Koblenz, vom 07.03.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 2855/95
Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.11.1996 - Aktenzeichen 3 TaBV 23/96
DRsp Nr. 2001/14680
Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen
1. Plant der Arbeitgeber die Einführung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN/ISO 9000-9004, das die Sicherstellung der ständig gleichbleibenden Qualität eines Produktionsprozesses zum Gegenstand hat und die Teilnahme an einem entsprechenden Zertifizierungsverfahren, kann eine Schulung von Betriebsratsmitgliedern über den Inhalt dieses Systems erforderliche Kenntnisse i.S. von § 37 Abs. 6BetrVG vermitteln. Gegenstand der Schulung ist die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, das sich insgesamt auf den Produktionsprozess auswirkt und deshalb geeignet ist, Folgen für sämtliche am Produktionsprozess teilnehmenden Mitarbeiter auszulösen.
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