LAG München - Urteil vom 25.10.1995
7 Sa 431/95
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 7 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kempten, vom 08.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1880/94

Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen im Hinblick auf die Beendigung der Amtszeit

LAG München, Urteil vom 25.10.1995 - Aktenzeichen 7 Sa 431/95

DRsp Nr. 2002/15086

Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen im Hinblick auf die Beendigung der Amtszeit

1. Zwar hat das Mitglied des Betriebsrats gem. § 37 Abs. 7 BetrVG einen Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an Schulungsveranstaltungen. 2. Bei der Frage der Erforderlichkeit dieser Maßnahmen kann aber ins Gewicht fallen, dass diese kurz vor Beendigung der Amtszeit des Betriebsrats in aller Regel nicht mehr gegeben ist.

Normenkette:

BetrVG § 37 Abs. 7 ;

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu die aufhebendende Entscheidung des BAG vom 28.08.1996 - 7 AZR 840/95 - DRsp-ROM Nr. 1997/2138 -.

Vorinstanz: ArbG Kempten, vom 08.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1880/94