ArbG Duisburg, vom 16.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 (4) BV 27/94
Betriebsrat: Freistellung von Wahlanfechtungskosten - Rechtsanwaltsgebühren und -auslagen
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.1994 - Aktenzeichen 6 TaBV 78/94
DRsp Nr. 2002/8700
Betriebsrat: Freistellung von Wahlanfechtungskosten - Rechtsanwaltsgebühren und -auslagen
Zu den vom Arbeitgeber gemäß § 20 Abs. 3BetrVG zu tragenden Wahlkosten gehören neben den Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens auch die Kosten sonstiger gerichtlicher Beschlussverfahren zur sachgemäßen Klärung von Streitfragen im Laufe des Wahlverfahrens; die Kostentragungspflicht für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in einem solchen Verfahren beurteilt sich in entsprechender Anwendung des § 40 Abs. 1BetrVG danach, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei Abwägung aller Umstände zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich erscheint.