ArbG Dortmund, vom 21.05.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 4960/95
Betriebsrat: Mängel im Anhörungsverfahren - Auswirkungen auf Kündigung
LAG Hamm, Urteil vom 12.12.1996 - Aktenzeichen 8 Sa 1246/96
DRsp Nr. 2001/5787
Betriebsrat: Mängel im Anhörungsverfahren - Auswirkungen auf Kündigung
Mängel der Beschlussfassung des Betriebsrats im Zuge des Anhörungsverfahrens gemäß § 102BetrVG haben - ohne Rücksicht auf ihre Erkennbarkeit - auf die Wirksamkeit der Kündigung auch dann keinen Einfluss, wenn der Arbeitgeber vor Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist kündigt, nachdem der Betriebsratsvorsitzende ihm gegenüber eine als abschließende Stellungnahme des Betriebsrats bezeichnete Erklärung abgegeben hat (Bestätigung der BAG-Rechtsprechung).