LAG Brandenburg - Beschluss vom 07.11.1994
6 TaBV 11/94
Normen:
BetrVG § 23 Abs. 3, § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
AiB 1996, 123
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Oder - 4 (2) BV 13/93 - 21.04.94,

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung

LAG Brandenburg, Beschluss vom 07.11.1994 - Aktenzeichen 6 TaBV 11/94

DRsp Nr. 2001/14406

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung

Zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Heranziehung von Mitarbeitern des Bodenpersonals einer Luftfahrtgesellschaft bei länger als einen Tag dauernden auswärtigen Arbeitseinsätzen außerhalb eines der Berliner Flughäfen (hier: Unterlassungsantrag).

Normenkette:

BetrVG § 23 Abs. 3, § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 Satz 1;

Gründe:

I.

Die Antragsgegnerin (künftig Arbeitgeberin) ist ein ziviles Luftfahrtunternehmen. Sie beschäftigt auf dem Flughafen B.-S. im Bereich des Bodenpersonals ca. 500 Arbeitnehmer. Der Antragsteller ist der für dieses Personal gewählte und aus 9 Mitgliedern bestehende Betriebsrat.

Im Unternehmen der Arbeitgeberin gilt eine mit dem Gesamtbetriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung vom 20.11.1989 über Dienstreisen und Lehrgangsbesuche. Wegen ihres Inhaltes wird auf Blatt 23 - 27 d. A. Bezug genommen.