LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.07.1995
3 Sa 49/95
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 16.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 10525/94

Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Anrechnung bzw. Kürzung übertariflicher Zulagen aus Anlass zweier gleichzeitig wirksam gewordener Tariflohnerhöhungen

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.1995 - Aktenzeichen 3 Sa 49/95

DRsp Nr. 2001/12063

Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Anrechnung bzw. Kürzung übertariflicher Zulagen aus Anlass zweier gleichzeitig wirksam gewordener Tariflohnerhöhungen

Rechnet der Arbeitgeber in einem ersten Rechenschritt eine Tariflohnerhöhung im vollen Umfang auf die übertariflichen Zulagen der Arbeitnehmer an und kürzt sodann die hiernach rechnerisch verbliebenen übertariflichen Zulagen in einem zweiten Rechenschritt um eine weitere, zum gleichen Zeitpunkt wirksam gewordene, auf der Verkürzung der tariflichen Wochenarbeitszeit beruhende Tariflohnerhöhung unter Wahrung der sich nach Vollzug des ersten Rechenschritts ergebenden - neuen - Verteilungsgrundsätze, so liegt darin eine insgesamt gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtige Änderung der Zulagen.

Normenkette:

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;

Tatbestand:

Die teilzeitbeschäftigte Klägerin beansprucht mit der am 04.11.1994 eingereichten und am 17.11.1994 zugestellten Klage von dem beklagten Bundesland die Zahlung des vollen Betrags der Jubiläumszuwendung anlässlich der Vollendung einer Dienstzeit von 25 Jahren.