ArbG Frankfurt/Main, vom 27.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 20/92
Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers in deutscher Sprache
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.08.1993 - Aktenzeichen 12 TaBV 9/93
DRsp Nr. 2001/14564
Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers in deutscher Sprache
1. Die Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber nach § 80 Abs. 1BetrVG hat grundsätzlich in deutscher Sprache zu erfolgen.2. Eine Unterrichtung in einer fremden Sprache setzt grundsätzlich das Einverständnis aller Betriebsratsmitglieder voraus.3. Demgemäss sind nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG vorzulegende Unterlagen in deutscher Übersetzung vorzulegen, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.