Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 08.01.2013,
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine außerordentliche und eine ordentliche Kündigung. Die Klägerin ist seit dem 23.10.1989 Beamtin der Deutschen Bundespost. Im Rahmen einer Beurlaubung ist sie seit dem 01.05.2004 für die Beklagte als Leiterin des U. Shops City-Arkaden in X. tätig. Die Klägerin ist 44 Jahre alt und verheiratet. Ihr durchschnittliches Bruttomonatsgehalt beträgt 4.000,00 €. Die Beklagte beschäftigt ständig mehr als zehn Arbeitnehmer.
1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|