Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Heimarbeitsverhältnisses.
Die Beklagte gab der 1952 geborenen Klägerin seit November 1989 ständig Aufträge als Heimarbeiterin. Die Klägerin erhielt für ihre Heimarbeit im Jahr 1992 durchschnittlich 2. 000, 00 DM monatlich. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Das älteste Kind ist schwerbehindert. Der Grad der Behinderung beträgt 100.
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