Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Dezember 2016 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01. August 2016 über den Betrag von € 2.779,97 hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 149,42 brutto zu zahlen:
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