Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2016 (
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch auf höhere Rentenanpassung für die Jahre 2015 und 2016.
Die Beklagte ist ein Lebensversicherungsunternehmen, das in den deutschen A.-Konzern eingebunden ist.
Die klagende Partei war vom 01.03.1972 bis zum 30.04.2010 bei einem Unternehmen des B.-Konzerns tätig, dessen Rechtsnachfolgerin die Beklagte ist. Sie bezieht seit dem 1.05.2010 betriebliche Versorgungsleistungen.
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