Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 9. November 2016 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 1. Januar 2016 über den Betrag von € 1.750,80 brutto (der sich aus € 1.244,41 und € 506,39 zusammensetzt) hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 30,40 brutto zu zahlen.
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