BAG - Urteil vom 12.12.2006
3 AZR 716/05
Normen:
BetrAVG § 1 (Berechnung) ;
Fundstellen:
AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG Berechnung
DB 2007, 2546
NZA-RR 2007, 434
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 27.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 1704/04
ArbG Hannover, vom 29.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 389/03

Betriebsrentenrecht - Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen; doppelte ratierliche Kürzung

BAG, Urteil vom 12.12.2006 - Aktenzeichen 3 AZR 716/05

DRsp Nr. 2007/9185

Betriebsrentenrecht - Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen; doppelte ratierliche Kürzung

Orientierungssätze: 1. Scheidet ein Arbeitnehmer vorzeitig - vor Erreichen des Versorgungsfalles - aus dem Arbeitsverhältnis aus und nimmt er seine Betriebsrente vorgezogen - vor der festen Altersgrenze - in Anspruch, so errechnet sich, wenn die Versorgungsordnung diesen Fall nicht regelt, seine Betriebsrente nach folgender Auffanglösung: a) Zunächst ist die bei Betriebstreue bis zur festen Altersgrenze erreichbare Vollrente nach den Grundsätzen des § 2 Abs. 1 und 5 BetrAVG zeitratierlich, dh. entsprechend dem Verhältnis der tatsächlichen zu der bis zur festen Altersgrenze möglichen Betriebszugehörigkeit zu kürzen. Damit wird die nicht erbrachte Betriebstreue berücksichtigt.