Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin eine Versorgung zu gewähren hat, die der einer vergleichbaren Beamtin des Freistaats Bayern entspricht.
Die Klägerin ist am 27. Dezember 1941 geboren. Sie war seit dem 1. September 1989 an der Katholischen Realschule in L als Lehrkraft für Deutsch, Geschichte sowie Erziehungskunde beschäftigt und trat zum 31. Dezember 2003 in den Ruhestand.
Dem Arbeitsverhältnis lag zunächst ein am 18. September 1989 mit dem U als Träger der Schule geschlossener Arbeitsvertrag zugrunde, in dem es ua. heißt:
"...
§ 5
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