LAG Frankfurt/Main, vom 04.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 83/12
ArbG Frankfurt/Main, vom 20.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3613/11
Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB
BAG, Urteil vom 17.10.2013 - Aktenzeichen 8 AZR 974/12
DRsp Nr. 2013/22944
Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6BGB
Orientierungssätze:1. Das Widerspruchsrecht kann wegen Verwirkung ausgeschlossen sein. Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242BGB). Dazu muss der Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht haben (Zeitmoment) und unter solchen Umständen untätig geblieben sein, dass der Eindruck entstanden ist, er werde sein Recht nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment). Das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten muss das Interesse des Berechtigten so überwiegen, dass dem Verpflichteten die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist.2. Für das Zeitmoment kann auch eine Frist von sechs oder knapp fünf Monaten ausreichend sein, wenn in der Gesamtbetrachtung weitere, verstärkende Momente zu beachten sind.3. Als Umstand für die Verwirkung gilt, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses disponiert. Eine solche Disposition ist auch darin zu sehen, dass der Arbeitnehmer mit dem Betriebserwerber bei tatsächlich gegebenem Betriebsübergang vereinbart, zwischen ihnen habe "nie ein Arbeitsverhältnis bestanden" und weiter eine nicht näher bezeichnete Zahlung mit dem Betriebserwerber verabredet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.