LAG Berlin, vom 07.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 1920/04
ArbG Berlin, vom 29.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 93 Ca 5408/04
Betriebsübergang - Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses
BAG, Urteil vom 02.03.2006 - Aktenzeichen 8 AZR 124/05
DRsp Nr. 2006/11941
Betriebsübergang - Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses
»Ordnet ein Gesetz zwingend die Überleitung von Arbeitsverhältnissen vom Land auf eine Stiftung öffentlichen Rechts an, so verstößt dieser Eingriff in die Freiheit der Arbeitsplatzwahl des Arbeitnehmers jedenfalls dann nicht gegen Art. 12 Abs. 1GG, wenn die Nichteinräumung eines Widerspruchsrechts der Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer Einrichtung der Daseinsvorsorge dient, sich die Arbeitsbedingungen nicht wesentlich ändern und dem Arbeitnehmer mit dem neuen Arbeitgeber ein vergleichbar potenter Schuldner gegenübersteht.«
Orientierungssätze:1. Vom Geltungsbereich des § 613aBGB nicht erfasst werden Betriebsübergänge, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes vollzogen werden.2. Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG garantiert neben der freien Wahl des Berufs als weiteres Schutzgut auch die freie Wahl des Arbeitsplatzes. Gegenstand des Grundrechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes ist der Entschluss des Einzelnen, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in dem gewählten Beruf zu ergreifen. Dazu zählt namentlich bei abhängig Beschäftigten auch die Wahl des Arbeitgebers.
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