Der 1928 geborene Kläger war seit 3. März 1976 bei der H GmbH in M (im folgenden: Gemeinschuldnerin) als Elektronikteilmontierer beschäftigt. Er ist mit einem Grad der Behinderung von 50 schwerbehindert. Die Gemeinschuldnerin stellte vor allem Spielautomaten her und befaßte sich daneben mit dem Groß- und Einzelhandel mit derartigen Automaten, dem Betrieb von Spielhallen und mit Dienstleistungen in diesem Bereich.
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