Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Juli 2006 -
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 19. April 2005 - 1 (2)
Es wird festgestellt, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2) seit dem 1. März 2005 ein Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen seines bis zum 28. Februar 2005 bestehenden Arbeitsverhältnisses zu der Beklagten zu 1) besteht.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu 2) zu tragen.
Von den Kosten des ersten Rechtszugs hat der Kläger die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) zu tragen. Die Beklagten zu 1) und zu 2) haben ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie die Gerichtskosten des ersten Rechtszugs haben bei einem Streitwert in Höhe von 21.940,20 Euro der Kläger, die Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2) zu je 1/3 zu tragen.
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