LAG Köln - Urteil vom 02.10.1997
10 Sa 643/97
Normen:
BGB § 613 a; EWG Richtlinie 77/187;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 4779/96

Betriebsübergang, Kindertagesstätte eines neuen Trägers in gleichen Räumen

LAG Köln, Urteil vom 02.10.1997 - Aktenzeichen 10 Sa 643/97

DRsp Nr. 2000/2212

Betriebsübergang, Kindertagesstätte eines neuen Trägers in gleichen Räumen

»Wird eine Kindertagesstätte behördlich geschlossen, nach einer kurzen Unterbrechung in den gleichen Räumlichkeiten durch einen neuen Träger mit anderen Nutzern wieder eine Kindertagesstätte eröffnet, dann liegt auch bei Weitervermietung eines Teils des Inventars trotz "Funktionsnachfolge" im Zweifel kein Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 1 BGB vor.«

Normenkette:

BGB § 613 a; EWG Richtlinie 77/187;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 4779/96