LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.12.2013
8 Sa 537/13
Normen:
TVöD; TVÜ-VKA;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 12.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 348/12

Betriebsübergang und dynamische BezugnahmeklauselIndividualvertraglich begründeten Rechte und PflichtenAnwendbarkeit TVöD und TVÜ-VKARegelungen eines Personalüberleitungsvertrags

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.12.2013 - Aktenzeichen 8 Sa 537/13

DRsp Nr. 2014/11998

Betriebsübergang und dynamische Bezugnahmeklausel Individualvertraglich begründeten Rechte und Pflichten Anwendbarkeit TVöD und TVÜ-VKA Regelungen eines Personalüberleitungsvertrags

Der Eintritt des Betriebserwerbers in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse bezieht sich auf alle individualvertraglich begründeten Rechte und Pflichten und umfasst auch solche aus dynamischen Bezugnahmeklauseln. Daran ist auch nach der Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (C-426/11) festzuhalten.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 12. März 2013 - 9 Ca 348/12 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVöD; TVÜ-VKA;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Anwendbarkeit des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (im Folgenden: TVöD) und des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts seit dem 01. Oktober 2005 (im Folgenden: TVÜ-VKA) auf ihr Arbeitsverhältnis.