Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 12. März 2013 - 9 Ca 352/12 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Anwendbarkeit des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (im Folgenden: TVöD) und des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts seit dem 01. Oktober 2005 (im Folgenden: TVÜ-VKA) auf ihr Arbeitsverhältnis.
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