Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 18. Januar 2017 - 1 TaBV 1/16 - aufgehoben.
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Saarbrücken vom 8. Dezember 2015 -
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Nachwirkung einer gekündigten Betriebsvereinbarung.
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