LAG Frankfurt/Main, vom 19.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 TaBV 42/03
ArbG Offenbach, vom 23.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 94/02
Betriebsverfassungsrecht; Gleichbehandlung; Arbeitnehmerüberlassung; Prozessrecht - Mitbestimmung des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern; kein Gesetzesverstoß iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG bei Verletzung des Gleichstellungsgebots nach § 9 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG n.F.; keine Benachteiligung befristet beschäftigter; Stammarbeitnehmer des Verleihers i.S.v. § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG durch dauerhafte Übernahme von Leiharbeitnehmern; Antragsänderung bei Änderung der Rechtslage
BAG, Beschluß vom 25.01.2005 - Aktenzeichen 1 ABR 61/03
DRsp Nr. 2005/10821
Betriebsverfassungsrecht; Gleichbehandlung; Arbeitnehmerüberlassung; Prozessrecht - Mitbestimmung des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern; kein Gesetzesverstoß iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 1BetrVG bei Verletzung des Gleichstellungsgebots nach § 9 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 3AÜG n.F.; keine Benachteiligung befristet beschäftigter; Stammarbeitnehmer des Verleihers i.S.v. § 99 Abs. 2 Nr. 3BetrVG durch dauerhafte Übernahme von Leiharbeitnehmern; Antragsänderung bei Änderung der Rechtslage
»1. Über den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers ist nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Rechtslage zu beschließen.2. Zumindest im Fall nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht wegen eines Verstoßes gegen das Gleichstellungsgebot in § 9 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 3AÜG nF verweigern. Darauf, ob dieses Gebot auf die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung Anwendung findet, kommt es nicht an.«
Orientierungssätze:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.