Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats Privatkundengeschäft Region Mitte wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2010 -
Die Sache wird zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Zuständigkeit für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung.
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