LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.07.2017
21 Sa 13/16
Normen:
BetrAVG § 16 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 26.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 3399/1

Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens im Rahmen der Anpassungsprüfung eine Betriebsrente

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2017 - Aktenzeichen 21 Sa 13/16

DRsp Nr. 2017/16985

Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens im Rahmen der Anpassungsprüfung eine Betriebsrente

1. Für die bei der Anpassungsprüfung einer Betriebsrente zu erstellende Prognose der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens darf im Rahmen der Rückschau auf die Eigenkapitalrenditen der vor dem Anpassungszeitpunkt liegenden Jahre grundsätzlich auch die Eigenkapitalrendite eines Jahres berücksichtigt werden, in dem Unternehmensteile verkauft wurden. 2. Wirtschaftliche Daten des Unternehmens aus der Zeit nach dem Anpassungsstichtag können die zum Anpassungsstichtag getroffene Prognose entkräften, wenn diese offensichtlich unrealistisch war.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 26.11.2015 - Az: 15 Ca 3399/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 16 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Beklagte verpflichtet ist, die Betriebsrente der Klägerin zum 01.01.2014 anzupassen.