OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 04.07.2006
2 O 20/06
Normen:
SGB VIII § 35a ; SGB VIII § 36 ;
Fundstellen:
NJW 2007, 243
Vorinstanzen:
VG Schleswig - 15 A 118/05 - 24.04.2006,

Beurteilungsspielraum, Eingliederungshilfe, Hilfeplan, Kinder- und Jugendhilfe, lerntherapeutische Förderung

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.07.2006 - Aktenzeichen 2 O 20/06

DRsp Nr. 2008/2849

Beurteilungsspielraum, Eingliederungshilfe, Hilfeplan, Kinder- und Jugendhilfe, lerntherapeutische Förderung

»Dem Jugendhilfeträger steht bei der Entscheidung über die Gewährung von Eingliederungshilfe ein Beurteilungsspielraum zu, der nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt.«

Normenkette:

SGB VIII § 35a ; SGB VIII § 36 ;

Gründe:

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 24. April 2006, mit dem sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren - 15 A 118/05 - abgelehnt wurde, hat keinen Erfolg.