Auf die Berufung des Beklagten wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.07.2009 - Aktenzeichen
Die Klage wird auch in Höhe von 191.554,70 - abzüglich bereits zurückgenommenen Betrags von 8.425,18 Euro nebst Zinsen abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadensersatz wegen zunächst 14, im Berufungsverfahren 13 von ihr in den Jahren 2003 bis 2004 bezahlter Rechnungen in Anspruch. Zwischen den Parteien ist streitig, ob diesen Rechnungen Bauleistungen zugrunde lagen.
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