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Der als Arzt für Allgemeinmedizin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Kläger wendet sich gegen Bescheide im Rahmen der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung, mit denen gegen ihn Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnung physikalisch-therapeutischer Leistungen in den Quartalen I/1996 und II/1996 in Höhe von ca 13.000 bzw 12.500 DM festgesetzt worden sind.
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