Die am 15. März 1921 in Warschau geborene und seit 1950 in Israel lebende Klägerin war als Jüdin nationalsozialistischer Verfolgung ausgesetzt. Mit Bescheid über Entschädigung für Schaden an Körper oder Gesundheit vom 9. April 1976 wurde ihr für das Leiden "erlebnisreaktive psychische Störung mit chronischer reaktiver Depression im Sinne der Entstehung" auf der Grundlage einer verfolgungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (vMdE) von 25 % ab 1. November 1953 unter Einreihung in die vergleichbare Beamtengruppe des einfachen Dienstes eine Rente nach einem Hundertsatz von 27,5 zugesprochen. Mit Änderungsbescheid vom 6. Juli 1984 wurde die Rente ab 1. Mai 1981 erhöht; die vMdE wurde ab 1. April 1981 auf 40 %, die allgemeine MdE auf 80 % und der Hundertsatz auf 37,5 festgesetzt.
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