LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.09.2003
15 Sa 54/03
Normen:
BGB § 305 (a.F.) ; BetrAVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Pforzheim, vom 11.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 254/02

Beweislast bei Vertragsänderung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2003 - Aktenzeichen 15 Sa 54/03

DRsp Nr. 2004/7473

Beweislast bei Vertragsänderung

1. Die Vertragspartei, welche sich auf eine Vertragsänderung beruft und daraus Rechte herleitet, ist darlegungs- und beweispflichtig.2. Wurden unstreitig zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine monatliche Vergütung und ein dreizehntes Monatsgehalt vereinbart und beruft sich der Arbeitgeber darauf, mit der Arbeitnehmerin sei auf deren Wunsch eine Reduzierung der Arbeitszeit unter Reduktion der Lohnsumme vereinbart worden, trifft den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast.3. Schlägt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vertragsänderung vor, liegt in der widerspruchlosen Weiterarbeit des Arbeitnehmers dann eine Einverständniserklärung, wenn die vorgeschlagene Änderung die eigentliche Arbeitsleistung betrifft und sich unmittelbar auswirkt.

Normenkette:

BGB § 305 (a.F.) ; BetrAVG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Differenzlohnansprüche für die Zeit vom Januar 2000 bis Februar 2002 aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.