Mit seiner Klage wendet sich der am 03.07.1945 geborene, verheiratete und mit einem GdB von 50 schwerbehinderte Kläger, welcher bei der Beklagten seit dem 01.04.1990 zuletzt als Maschinenarbeiter beschäftigt ist, gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche, arbeitgeberseitige Kündigung vom 24.03.2003 zum 31.8.2003.
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