1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover -
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover -
3. Die Kosten der Berufung trägt zu 57 % die Klägerin, zu 43 % die Beklagte.
4. Die Revision wird bezüglich der Klaganträge zu 2. und 3. (Abmahnungen) zugelassen.
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