Die Parteien streiten zuletzt noch über Lohn für den Zeitraum 01.04.2003 bis zum 03.05.2003.
Der am 23.11.1956 geborene Kläger war in der Zeit vom 08.03.2003 bis zum 11.06.2003 bei der Beklagten, die eine Schank- und Speisewirtschaft betreibt, als Koch zu einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von 1.710,-- EUR beschäftigt.
Am 04.05.2003 kam es zu einem Gespräch zwischen dem Kläger und dem Ehemann der Beklagten, dem Zeugen M1xxxxxx J1xxxx. Zwischen den Parteien ist streitig, ob bei diesem Gespräch 1.200,-- EUR an den Kläger ausgezahlt worden sind. Unstreitig hat der Kläger bei diesem Gespräch auf einem Zettel Folgendes auf serbisch niedergelegt:
"Übersetzung aus dem Serbischen ins Deutsche
R3xx habe von M2xxx 1200 EURO erhalten.
den, 04.05.2003"
Eine Unterschrift enthielt dieser Zettel nicht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|