LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 23.09.2005
4 Ta 186/05
Normen:
KSchG § 5 ; ZPO § 286 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 10.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 274/05

Beweiswürdigung bei verspäteter Zulassung der Kündigungsschutzklage

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.09.2005 - Aktenzeichen 4 Ta 186/05

DRsp Nr. 2005/20029

Beweiswürdigung bei verspäteter Zulassung der Kündigungsschutzklage

Gewisse Unklarheiten in einer Zeugenaussage können durchaus auch für den Wahrheitsgehalt dieser Zeugenaussage sprechen; gerade den Aussagen, die sich mit hundertprozentiger Sicherheit auf zurückliegende komplizierte Sachverhalte beziehen, ist mit Bedenken zu begegnen.

Normenkette:

KSchG § 5 ; ZPO § 286 ;

Gründe:

I.