ArbG Ludwigshafen, vom 10.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 274/05
Beweiswürdigung bei verspäteter Zulassung der Kündigungsschutzklage
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.09.2005 - Aktenzeichen 4 Ta 186/05
DRsp Nr. 2005/20029
Beweiswürdigung bei verspäteter Zulassung der Kündigungsschutzklage
Gewisse Unklarheiten in einer Zeugenaussage können durchaus auch für den Wahrheitsgehalt dieser Zeugenaussage sprechen; gerade den Aussagen, die sich mit hundertprozentiger Sicherheit auf zurückliegende komplizierte Sachverhalte beziehen, ist mit Bedenken zu begegnen.