LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.11.2004
7 Sa 1404/03
Normen:
BGB § 611 ; ZPO § 286 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz - 6 Ca 1577/99 KO - 23.05.2003,

Beweiswürdigung zu Provisionsansprüchen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.11.2004 - Aktenzeichen 7 Sa 1404/03

DRsp Nr. 2005/18767

Beweiswürdigung zu Provisionsansprüchen

Allein der Umstand, dass ein Zeuge in einem Rechtsstreit nicht gänzlich ohne eigenes Interesse, sei es unmittelbar oder mittelbar, ist, führt keineswegs automatisch zu dem Ergebnis, dass ihm nicht geglaubt werden kann.

Normenkette:

BGB § 611 ; ZPO § 286 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Kläger von der Beklagten noch Provisionszahlungen verlangen kann.

Der Kläger hat im erstinstanzlichen Rechtszug zuletzt von der Beklagten Provisionszahlungen für den Zeitraum vom 01.01.1998 bis zum 11.06.1999 in Höhe von insgesamt 197.105,01 DM sowie Entgeltfortzahlung für diesen Zeitraum in Höhe von 19.361,74 DM verlangt.