LAG Niedersachsen - Urteil vom 25.03.2003
12 Sa 293/02 E
Normen:
BAT § 22 ; BAT § 23 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 12.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 727/00

Bewertung der Tätigkeit bei Streifgang des Mitarbeiters einer städtischen Servicegruppe

LAG Niedersachsen, Urteil vom 25.03.2003 - Aktenzeichen 12 Sa 293/02 E

DRsp Nr. 2003/14252

Bewertung der Tätigkeit bei Streifgang des Mitarbeiters einer städtischen Servicegruppe

»Der Streifgang des Mitarbeiters einer städtischen Servicegruppe kann nicht als ein Arbeitsvorgang angesehen werden, da im Rahmen dieser Aufgabe trennbare Einzeltätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit anfallen.«

Normenkette:

BAT § 22 ; BAT § 23 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.