Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.4.2022 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes -
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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