Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Selbstbeiordnung des Insolvenzverwalters als Bevollmächtigter
LSG Bayern, Beschluss vom 14.11.2005 - Aktenzeichen L 12 B 124/05 KA PKH
DRsp Nr. 2008/8829
Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Selbstbeiordnung des Insolvenzverwalters als Bevollmächtigter
Im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann der Insolvenzverwalter eines Kassenarztes sich selbst als Bevollmächtigter beigeordnet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]