Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.03.2013 in Sachen20 Ca 5983/12 teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 36,78 € brutto und 3,09 € netto nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.01.2013 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Klägerin 2/5 und die Beklagte 3/5 zu tragen. Von den Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin 95 % und die Beklagte 5 %.
Die Revision für die Klägerin wird zugelassen.
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