Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.12.2013 in Sachen
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Zahlungsanspruch für die Monate Mai und Oktober 2012, welcher davon abhängt, ob die Arbeitszeit, die der Kläger auf Anordnung der Beklagten im Flugübungsgerät verbracht hat (sogenannte Simulatorstunden), als bezahlungswirksame Mehrflugstunden gelten.
Der im Jahre 1964 geborene Kläger steht seit dem 13.04.1995 in einem Anstellungsverhältnis zur Beklagten als Flugzeugführer. Er wird zur Zeit als Flugkapitän beschäftigt.
1.) 2.)
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|