Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.03.2014 in Sachen
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten noch um einen Zahlungsanspruch für die Monate November 2011, Mai und November 2012, welcher davon abhängt, ob die Arbeitszeit, die der Kläger auf Anordnung der Beklagten im Flugübungsgerät verbracht hat (sogenannte Simulatorstunden), als bezahlungswirksame Mehrflugstunden gelten.
Der im Jahre 1964 geborene Kläger steht seit dem 24.04.1995 in einem Anstellungsverhältnis zur Beklagten als Flugzeugführer. Er wird zur Zeit als Flugkapitän beschäftigt.
1.) 2.)
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|