Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, ob die Beigeladenen zu 1) und 2) in einer während ihres Studiums ausgeübten Beschäftigung bei der Beklagten versicherungsfrei waren. Umstritten ist insbesondere, wie die Vorschrift des § 230 Abs 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) auszulegen ist.
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